Die Mitnahme von kleinen Hunden und Katzen ist gratis, falls diese in Taschen, Körben usw. transportiert werden. In allen übrigen Fällen sind für Tiere Zonen-Billette zum ermässigten Preis (Halbtax / Kinder) zu lösen.
Für kurze Strecken im OSTWIND sind Verbundbillette zum ermässigten Preis (Spalte "Halbtax / Kinder" bei Einzelbillette & Mehrfahrtenkarten und Tageskarten & Multi-Tageskarten) zu lösen.
Für längere Fahrstrecken empfiehlt sich der Kauf einer nationalen Velo-Tageskarte. Bitte beachten Sie, dass der Velotransport nicht in allen Transportunternehmungen des OSTWIND möglich ist und dass nationale Velobillette/Velotageskarten nicht in allen OSTWIND-Transportunternehmungen gültig sind. Bezüglich Transporteinschränkungen informieren Sie sich beim betreffenden Transportunternehmen.
» Häufig gestellte Fragen zum Thema Veloselbstverlad finden Sie hier
» Übersicht Velotransportmöglichkeiten bei den OTV-Unternehmen (PDF)
Kinder unter 6 Jahren fahren im Tarifverbund OSTWIND gemäss nationalen Tarifvorschriften gratis.
» Mehr Informationen hierzu finden Sie hier (T600; Art. 25.1).
Für Familien: Junior-Karte
Mit der Junior-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Vater und/oder Mutter ein Jahr lang gratis. Die Eltern müssen gültige Billette besitzen. Die Junior-Karte wird mit allen OSTWIND-Billetten und -Abos anerkannt.
» Mehr Infos zur Junior-Karte finden Sie hier.
Mit der Kinder-Mitfahrkarte für 30 Franken reist ein Kind ab 6 Jahren bis vor dem 16. Geburtstag ein ganzes Jahr lang in Begleitung einer Person mit gültigem Fahrausweis durch die Schweiz.
IV-Rentner erhalten keine Ermässigung beim OSTWIND-Fahrausweissortiment.
» Mehr Infos zum Thema «Reisen mit Handicap» finden Sie hier.
Mit Anschlussbilletten kann der Geltungsbereich eines Fahrausweises erweitert werden. Der zu lösende Geltungsbereich von Anschlussbilletten ist abhängig vom bestehenden Fahrausweis.
Handelt es sich beim Basis-Fahrausweis um einen Verbundfahrausweis des Tarifverbundes OSTWIND (inklusive Kombitickets OSTWIND-VHB und OSTWIND-VVV) mit aufgedruckten Zonennummern, so haben Anschlussbillette an eine im Verbundfahrausweis enthaltene OSTWIND-Zonennummer anzuschliessen. Anschlussbillette sind wie normale Zonenbillette zu lösen. Wenn Sie eine Zone bereits auf einem bestehenden Billett aufgedruckt haben, lösen Sie einfach ab einem Abfahrtsort in der nächsten Zone.
Beispiel: Sie besitzen ein OSTWIND-Abonnement für die Zonen 210, 211, 212 und 214 und möchten nach Wil reisen. Sie benötigen ein Anschlussbillett für die Zonen 915 und 916.
Ein gültiges OSTWIND-Ticket, welches räumlich an einen Z-Pass anschliesst, kann zusammen mit diesem zur durchgehenden Fahrt benützt werden, sofern das benützte Verkehrsmittel einen fahrplanmässigen Halt innerhalb einer auf dem Z-Pass-Fahrausweis aufgeführten OTV-Zone (8xx oder 9xx) hat.
Beispiel 1: Sie besitzen ein Z-Pass-Abo Winterthur-Eschlikon (Zonen 120, 164, 917) und möchten mit dem IC (Direktzug, ohne Halt) ab Winterthur nach St.Gallen reisen. Sie benötigen dafür ein Billett ab Winterthur bis St.Gallen (letzter Halteort des IC ist Winterthur).
Beispiel 2: Sie besitzen ein Z-Pass-Abo Winterthur-Wil (Zonen 120, 164, 915, 916, 917) und möchten mit dem IC (mit Halt in Wil, Uzwil, Flawil, Gossau) ab Winterthur nach St.Gallen reisen. Sie benötigen dafür ein Billett ab Uzwil bis St.Gallen (letzter Halteort des IC ist Wil).
Zu Verbundfahrausweisen sind Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs ab oder nach dem letzten im Geltungsbereich des Verbundfahrausweises liegenden fahrplanmässigen Halteortes zu lösen.
Beispiel: Sie besitzen die Zone Euregio 1 der Tageskarte Euregio Bodensee und möchten nach Gossau SG reisen. Sie benötigen ein Anschlussbillett für die Zonen 210, 211 und 212.
Für weitere Informationen erkundigen Sie sich bitte bei einer bedienten Verkaufsstelle.
Innerhalb der gelösten Zonen und Zeit können Sie mit den OSTWIND-Abos und -Tickets beliebig viele Fahrten mit Bahn, Regionalbus und Stadtbus unternehmen. In den Zonen 387 und 389 ist auch die Benützung der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg inbegriffen. Abos gelten zusätzlich in der Zone 389 auf der Schiffsverbindung Murg-Quinten.
Für Hunde werden Abos zum Junioren-Preis ausgegeben. Für Tagesausflüge können OSTWIND Tageskarten zum ermässigten Tarif abgegeben werden.
Sie erhalten an bedienten Verkaufsstellen und an Automaten in allen OSTWIND-Zonen mit der Vorziffer 9 für Reisen in den ZVV ein Z-Pass-Ticket. Das heisst, dass Sie auch in den gelösten ZVV-Zonen alle Bahnen und Busse benützen können.
Für Hin- und Rückfahrt über zwei und mehr Zonen ist die Tageskarte das richtige Billett. Innerhalb eines Kalendertages und bis um 05:00 Uhr am Folgetag kann in den gelösten Zonen eine unbeschränkte Anzahl Fahrten mit Bahn und Bus unternommen werden. Sechs Tageskarten sind als Multi-Tageskarten mit 8% Rabatt erhältlich.
Für Fahrten an anderen Tagen können Entwerterbillette gelöst werden. Diese sind an den Automaten als Billett im «Vorverkauf» anwählbar.
Nein, IV-Rentner erhalten keine Ermässigung beim OSTWIND-Fahrausweissortiment.
Mit Halbtax sind Einzelbillette, Mehrfahrtenkarten, Tageskarten, Multi-Tageskarten sowie Gruppenbillette zum ermässigten Tarif erhältlich. Das Halbtax ist nicht auf das Abosortiment (Monats- und Jahresabos) anwendbar.
Für die Fahrt nach Rorschach benötigen Sie ab St.Gallen die Zonenkombination 210, 211 und 231. Somit fehlt Ihnen zum bestehenden OSTWIND-Abo noch die Zone 231. Um diese zu lösen, können Sie an einem Automaten oder in einer App einfach zwei Haltestellen in derselben Zone als Abfahrts- und Zielort eingeben (z.B. Goldach - Rorschach). Da diese beiden Orte in der Zone 231 liegen, erhalten Sie das korrekte Anschlussbillett mit einer Zone. Im Falle einer Kontrolle sind sowohl das bestehende Abo als auch das Anschlussbillett vorzuweisen.
Reicht die zeitliche Gültigkeit aus, so kann eine Hin- und Rückfahrt mit einem Einzelbillett durchgeführt werden. Die Fahrt muss bis zur aufgedruckten Zeit beendet werden.
Nein. Fahrausweise gelten immer vom ersten bis zum letzten Halt in den Zonen des entsprechenden Verbundgebietes. Bei der Kombination eines ZVV- mit einem OSTWIND-Billettes ist die Strecke des Verbundübertrittes nicht abgedeckt. Je nachdem, mit welchem Zug Sie reisen, benötigen Sie ein Anschlussbillett, das diese Strecke miteinschliesst.
Mit der Definition der zeitlichen Gültigkeit lehnt sich der Tarifverbund OSTWIND an den nationalen Standard an. OSTWIND Tageskarten sind somit am jeweiligen Kalendertag bis um 05:00 Uhr des Folgetages gültig. Innerhalb der zeitlichen Gültigkeit kann eine beliebige Anzahl Fahrten mit Bahn und Bus unternommen werden. Allfällige Nachtzuschläge sind separat zu entrichten.
Nein. Die Tageskarte Plus ist nur einzeln erhältlich. Wenn Sie mehrere Tageskarten Plus auf Vorrat kaufen möchten, können diese als «Vorverkauf»-Billette in Form einer Entwerterkarte gelöst werden.
Bestehende OSTWIND-Abos und -Tickets behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit innerhalb der ursprünglichen Zonen bis zum darauf aufgedruckten Ablaufdatum. Den aktuellen Zonenplan finden Sie hier.
Mehrfahrtenkarten oder Multi-Tageskarten sind 3 Jahre ab Kaufdatum gültig.
Nein.
Der Erstkauf einer OSTWIND-Card muss systembedingt an einem bedienten Bahnhof erfolgen (zusammen mit aktuellem Passfoto). Für die Verlängerung der Card im kommenden Jahr erhält man dann ein Erinnerungsschreiben mit Bestellschein. Sie können damit bequem von zu Hause aus bestellen und bezahlen.
Ja. Wenn Sie ein Monats- oder Jahresabo nicht mehr benötigen, erhalten Sie bis zu einer bestimmten Benützungszeit eine Erstattung. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Erkundigen Sie sich über die speziellen Rücknahme-Bedingungen an einer bedienten Verkaufsstelle. Bitte beachten Sie, dass Ersatz-Jahresabonnemente nicht erstattet werden.
Ja, aber nur an Verkaufsstellen, die Reka Checks akzeptieren.
Verlängerungen von OSTWIND-Cards, die mit Reka Checks bezahlt werden, sind ebenfalls an den Verkaufsstellen durchzuführen.
Die OSTWIND-Abos werden Ihnen bei Verlust oder Diebstahl ersetzt. Melden Sie sich an einer bedienten Verkaufsstelle. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhalten Sie ein Ersatzabonnement.
Billette, die in der Zwischenzeit gekauft wurden, können (mit entsprechender Kennzeichnung von der Verkaufsstelle/Zugpersonal) rückerstattet werden. Bitte erwähnen Sie beim Kauf der Billette den Umstand des Verlustes. Ersatzabonnemente werden nicht erstattet.
Nein, ein OSTWIND Abonnement kann nicht hinterlegt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Jahresabo zurückzugeben. Und Sie lösen das neue Abonnement, sobald Sie es wieder brauchen.
Je nach Wohnort im OSTWIND-Gebiet ist Z-Pass, das Inter-Abonnement oder ein Generalabonnement (GA) geeignete Angebot.
Handelt es sich beim Basis-Fahrausweis um einen Verbundfahrausweis des Tarifverbundes OSTWIND (inklusive Kombitickets OSTWIND-VHB und OSTWIND-VVV) mit aufgedruckten Zonennummern, so haben Anschlussbillette an eine im Verbundfahrausweis enthaltene OSTWIND-Zonennummer anzuschliessen. Anschlussbillette sind wie normale Zonenbillette zu lösen. Wenn Sie eine Zone bereits auf einem bestehenden Billett aufgedruckt haben, lösen Sie einfach ab einem Abfahrtsort in der nächsten Zone. Detailinformationen zu Anschlussbilletten finden Sie hier.
Wenn Sie ein Anschlussbillett über den Tarifverbund OSTWIND hinaus benötigen, so lösen Sie ab der Zone, in welcher der Zug oder Bus den letzten fahrplanmässigen Halt in einer auf Ihrem bestehenden Billett/Abo aufgedruckten Zonen einlegt. Haben Sie beispielsweise ein Zonenbillet mit den Zonen 210, 211, 212, 214 und nehmen den Direktzug von St.Gallen nach Winterthur (ohne Zwischenhalt), so benötigen Sie ein "Anschlussbillett" für die Strecke St.Gallen - Winterthur. Ein Anschlussbillett für die Strecke Uzwil (Zone 214) - Winterthur lässt sich in diesem Fall nicht mit dem bestehenden Abo kombinieren, da kein fahrplanmässiger Halt in Uzwil eingelegt wird.
Ja. Sie können ein OSTWIND-Jahresabo kostenlos gegen einen gleichwertigen Fahrausweis (Jahresabo/GA) umtauschen. Sie erhalten beim Umtausch eine Pro rata-Erstattung, die mit dem Kaufpreis für das neue Abo verrechnet wird. In allen anderen Fällen wird die Erstattung gemäss Punkt 6 angewendet. Bitte beachten Sie, dass der Umtausch von Ersatz-Jahresabonnementen nicht möglich ist.
Nein. Als Alternative besteht die Möglichkeit des Kaufes von Monatsabonnementen.
Nein. Mit dem Halbtax gibt es keine Ermässigung auf Monats- und Jahresabos.
PS: Mit dem Halbtaxs erhalten Sie Rabatt auf Einzelbillette, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, Multi-Tageskarten und Gruppenbillette.
Es wird unterschieden zwischen einem Umtausch oder einer Rückgabe.
Nein. Bei Monats- oder Jahresabos erhalten Sie mit dem Halbtax keine Ermässigung. Es werden die Tarifstufen „Erwachsene“ oder „ermässigt“ (Junioren bis vollendetem 25. Altersjahr, sowie Hunde) angewendet.
Ja, Sie können das Jahres-Abonnement problemlos gegen ein neues mit einer anderen Zonengültigkeit umtauschen. Für das bisherige Abo erhalten Sie eine Pro rata-Erstattung, die mit dem Kaufpreis für das neue Abo verrechnet wird. Bitte beachten Sie, dass Ersatz-Jahresabos nicht umgetauscht werden.
OSTWIND-Abos werden mit einem Fliessdatum ausgegeben (z. B. 11.01.2015-10.01.2016).
Sie können also den ersten Geltungstag selber bestimmen.
Der eigenhändige Verlad von Velos ist in vielen Zügen und Bussen möglich, solange genügend Plätze vorhanden sind. Informieren Sie sich bitte im Fahrplan über Mitfahrmöglichkeiten und reservierungspflichtige Züge.
Veloselbstverlad ist nur möglich, sofern genügend Platz vorhanden ist (in Bussen empfehlen wir telefonische Reservation, die Nummern finden Sie in den entsprechenden Fahrplanfeldern).
Bitte beachten Sie, dass einige Unternehmen aus Platzgründen immer oder während den Hauptverkehrszeiten keine Velos befördern.
Veloselbstverlad ist für Gruppen ab zehn Personen nicht erlaubt. Für Gruppenausflüge wie beispielsweise Schulreisen empfehlen wir Ihnen unsere Mietvelos. Alle Infos dazu erhalten Sie über www.rentabike.ch oder in der Broschüre «Mit dem Mietvelo auf Tour». Falls Ihre Gruppe trotzdem mit den eigenen Velos fahren möchte, sollten Sie die Velos als Reisegepäck aufgeben. Wir transportieren die Velos an jede für die Gepäckaufgabe vorgesehene Bahnstation.
Jede und jeder Reisende darf nur ein Velo transportieren.
In der Velosaison vom 21. März bis 31. Oktober besteht ein Reservierungsobligatorium auf allen InterCity-Neigezügen (Zugskategorie ICN).
Auf den Bahnsteigen herrscht Fahrverbot, bitte schieben Sie deshalb Ihr Velo auf dem Perron. Das Überschreiten der Gleise ist auch mit dem Velo verboten.
Für kurze Strecken im OSTWIND ist ein zusätzliches Billett zum ermässigten Preis (Haltax/Kinder) zu lösen. Für längere Fahrten lohnt sich ein Velobillett des nationalen Tarifs.
Bitte beachten Sie, dass der Velotransport nicht in allen Transportunternehmungen des OSTWIND möglich ist und dass nationale Velobillette/Velotageskarten nicht in allen OSTWIND-Transportunternehmungen gültig sind.
Es gibt Unternehmen, die gar keine Fahrräder transportieren oder nur OSTWIND-Fahrausweise akzeptieren
Seit 2019 stellen wir unsere Monats- und Jahresabos auf dem SwissPass aus. Unsere Firmenabos sowie die Kombiabos OTV-VHB und OTV-VVV werden im Laufe des Jahres 2020 auf dem SwissPass erhältlich sein.
Einen SwissPass erhalten Sie kostenlos an jeder bedienten Verkaufsstelle. Sie brauchen dazu nicht zwingend eine Leistung zu kaufen, der SwissPass kann auch ohne Leistung darauf erstellt werden. Damit können Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Abo bequem von Zuhause aus über einen Webshop lösen.
Sofern Sie bereits einen SwissPass besitzen, können Sie das Abo direkt in unserem Webshop auf shop.ostwind.ch lösen. Sofern Sie noch keinen SwissPass besitzen, wenden Sie sich bitte für den erstmaligen Kauf an eine bediente Verkaufsstelle im OSTWIND.
Verbundabos werden nicht automatisch erneuert. Wir bieten für unsere Kundschaft mit Jahres- oder Monatsabos eine gestützte Erneuerungsfunktion an. Sofern eine gültige Email-Adresse in Ihrem Kundenkonto erfasst ist, erhalten Sie 35 Tage (bei Jahresabos) bzw. 7 Tage (bei Monatsabos) vor Ablauf Ihres Abos eine Email mit einem Erneuerungslink. Mithilfe dieses Links können Sie Ihr Abo mit wenigen Klicks in unserem Webshop erneuern und mittels Kreditkarte, Postcard oder TWINT bezahlen.
Das Erneuerungsschreiben versenden wir standardmässig per Email, sofern eine Mailadresse in Ihrem Kundenkonto erfasst ist. Wenn Sie weiterhin den Erneuerungsbrief mit Formular und Einzahlungsschein per Post erhalten möchten, können Sie diese Einstellung in Ihrem SwissPass-Konto auf swisspass.ch unter «Kontaktkanal» ändern.
Auf dem SwissPass sind kein Start- und Ablaufdatum für Ihr Abo ersichtlich. Wir bieten einen Benachrichtigungsservice, mit dem wir Sie wahlweise per Email oder SMS über die Abolaufzeit informieren:
In Ihrem SwissPass-Konto auf swisspass.ch können Sie zudem jederzeit Ihre aktiven Abos einsehen und die Benachrichtigungseinstellungen verwalten.